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Das Schweizer Transparenzregister steht bevor – ist Ihr Unternehmen bereit?
Neue Meldepflichten für wirtschaftliche Eigentümer gemäss TJPG ab dem 1. Oktober 2026
Das Schweizer Transparenzregister steht bevor – ist Ihr Unternehmen bereit?
Neue Meldepflichten für wirtschaftliche Eigentümer gemäss TJPG ab dem 1. Oktober 2026
Durch Barbara Neuerburg • 23. Juli 2026 • legal-insights
Tags: news, insight
Nahezu jedes Schweizer Unternehmen wird bald verpflichtet sein, seine wirtschaftlich Berechtigten an ein neues Bundesregister zu melden. Hier erfahren Sie, was sich am 1. Oktober 2026 ändert – und was Sie jetzt tun müssen.
Am 1. Oktober 2026 tritt das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG/LETA) in Kraft. Nahezu alle Schweizer Unternehmen - sowie bestimmte ausländische Rechtsträger mit einem Bezug zur Schweiz - müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten an ein neues zentrales Transparenzregister melden, das vom Bundesamt für Justiz geführt wird.
Drei Punkte verdienen jetzt Ihre besondere Aufmerksamkeit
- Eine neue Definition des wirtschaftlich Berechtigten. Die Definition weicht von den bisherigen Vorschriften (Art. 697j OR) ab – wirtschaftlich Berechtigte müssen neu ermittelt werden, auch wenn Sie bereits über entsprechende Unterlagen verfügen.
- Gestaffelte Fristen. Die Fristen für bestehende Unternehmen sind zwischen dem 31. Dezember 2026 und dem 31. März 2027 gestaffelt – jede Änderung Ihres Handelsregistereintrags nach dem 1. Oktober 2026 löst jedoch stattdessen eine einmonatige Meldefrist aus.
- Elektronische Meldung über EasyGov. Die Einreichung erfolgt elektronisch über EasyGov, und die Registrierung ist bereits möglich. Wir empfehlen eine frühzeitige Registrierung.
Verstösse können mit einer Geldstrafe von bis zu 500.000 CHF geahndet werden. Die Verantwortung liegt beim ranghöchsten Mitglied des Leitungsorgans – die Einreichung selbst kann delegiert werden.
So unterstützt Sie Taidos
Wir ermitteln Ihre wirtschaftlich Berechtigten gemäss der neuen Definition, tragen Ihr Unternehmen in das Transparenzregister ein, vervollständigen die erforderlichen Daten in Ihrem Namen und halten Ihre Einträge auf dem neuesten Stand, sodass jede Änderung innerhalb der gesetzlichen Frist gemeldet wird.
Wir haben unseren Kunden Informationsblätter (Vollversion und Kurzübersicht) zugesandt. Haben Sie Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir informieren Sie gerne und bereiten Ihr Unternehmen auf die neuen Transparenzvorschriften vor.
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