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Bundesgesetz über die Transparenz von juristischen Personen
Einführung eines eidgenössischen Registers der wirtschaftlich Berechtigten (das Transparenzregister)
Bundesgesetz über die Transparenz von juristischen Personen
Einführung eines eidgenössischen Registers der wirtschaftlich Berechtigten (das Transparenzregister)
Durch Barbara Neuerburg • 10. März 2026 • legal-insights
Tags: news, insight
Am 26. September 2025 beschloss das Schweizer Parlament, die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zu verschärfen. Neben der Einführung eines eidgenössischen Registers der wirtschaftlich Berechtigten (Transparenzregister) durch das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) wurde das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG) umfassend revidiert.
Diese Massnahmen zielen darauf ab, die Transparenz der Eigentums- und Kontrollstrukturen, einschliesslich juristischer Personen und Trusts, zu erhöhen, die Wirksamkeit der Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche zu stärken und die Schweiz an internationale Standards - insbesondere die Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) und die EU/EWR-Praxis - anzupassen.
Inkrafttreten
Diese gesetzgeberischen Massnahmen, einschliesslich der Ausführungsverordnungen, werden voraussichtlich bereits Mitte 2026 in Kraft treten.
Anwendungsbereich
Das TJPG gilt für Gesellschaften nach schweizerischem Privatrecht, für bestimmte juristische Personen nach ausländischem Recht und für Treuhänder mit Sitz in der Schweiz, mit Ausnahme von Treuhändern, die dem GwG unterstellt sind (im Folgenden als “juristische Personen” bezeichnet). Abgesehen von einigen Ausnahmen umfassen die neuen Transparenzvorschriften des TJPG die Pflicht:
- Identifizierung, Überprüfung und Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer von Rechtsträgern
- Registrierung der wirtschaftlichen Eigentümer in einem neu eingeführten Transparenzregister
- Identifizierung, Überprüfung und Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer von Strukturen, die ausländischem Recht unterliegen und deren tatsächliche Verwaltung in der Schweiz erfolgt
Wie TAIDOS Ihnen helfen kann TAIDOS bietet Ihnen die folgenden Dienstleistungen für Ihre Schweizer juristische Person:
- Beurteilung, ob Ihre juristische Person in den Anwendungsbereich des TJPG fällt oder ob eine Ausnahmeregelung gilt
- Beurteilung, wann Ihre juristische Person die erforderliche Meldung an das Transparenzregister einreichen muss, sobald dasTJPG in Kraft getreten ist
- Identifizierung, Überprüfung und Meldung des/der wirtschaftlichen Eigentümer(s) einer juristischen Person an das Transparenzregister
- Meldung von Änderungen an das Transparenzregister
- Meldung von Abweichungen an das Transparenzregister
- Regelmässiger Abgleich der bei uns gespeicherten Informationen mit den im Transparenzregister verfügbaren Informationen
Für weitere Informationen oder um unseren vollständigen Artikel zu lesen, wenden Sie sich bitte an info@taidos.ch.
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Source: https://taidos.ch/de/news/bundesgesetz-transparenz-juristische-personen/